Konrad-von-der-MArk-Schule

Lernen für die Zukunft

Gelebte Inklusion an der Konrad-von-der-Mark-Schule        


Die Konrad-von-der-Mark-Schule ist schon seit dem Jahr 2008 eine Schule des Gemeinsamen Lernens (GL). Zu Beginn des Schuljahres 2021/22 wurden 59 Kinder mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach§ 3 AO-SF beschult. Das entspricht etwa 16 % der gesamten Schülerschaft. 

Aktuell werden Kinder und Jugendliche mit folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten an der Konrad-von-der-Mark-Schule im Rahmen des GL gefördert: Lernen (LE), Sprache (SQ), Emotionale und soziale Entwicklung (ES), Hören und Kommunikation (HK) und Geistige Entwicklung (GG). Der Hauptanteil der vertretenen Förderschwerpunkte sind dabei LE und ES.

Die Förderung geschieht im Sinne der Inklusion hauptsächlich im Klassenverband. Dabei wird die unterrichtende Lehrperson nach Möglichkeit durch eine zweite (meist sonderpädagogische) Lehrkraft unterstützt. Nach Bedarf erfolgt eine gezielte und differenzierte Förderung in kleinen Gruppen oder in Einzelförderung durch eine der drei Lehrkräfte für Sonderpädagogik. Dies geschieht überwiegend im Rahmen der Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Für die sonderpädagogische Förderung stehen drei GL-Räume mit entsprechender Ausstattung und Fördermaterialien zur Verfügung.

In jeder Jahrgangsstufe besuchen die Schüler*innen mit einem zieldifferenten Bildungsgang (Lernen oder Geistige Entwicklung) nach Möglichkeit dieselbe Klasse. Dadurch wird eine bessere Organisation und Bündelung der personellen Ressourcen und Kompetenzen ermöglicht.

Die Förderung der Schüler*innen beruht zunächst auf der Ermittlung der jeweiligen Ausgangslage (im Hinblick auf den zu fördernden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf), die die Grundlage für die Erstellung individueller Förderpläne bildet. Diese werden gemeinsam mit den Schüler*innen entwickelt und den Eltern im Rahmen des Schüler-/Elternsprechtages vorgestellt.

Im Rahmen einer jährlichen Überprüfung wird in der Klassenkonferenz entschieden, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen bleibt, verändert/ ergänzt wird oder ganz aufgehoben wird. Darüber werden die Eltern anschließend informiert und mit einbezogen.

Die sonderpädagogische Förderung beinhaltet außerdem einen projekt- und handlungsorientierten Unterricht, der den Schüler*innen fächerübergreifend einen für sie nachvollziehbaren exemplarischen Lebensbezug vermittelt. Dies geschieht derzeit im Rahmen der Organisation und Durchführung eines Schulkiosks.

Jede der drei Lehrkräfte für Sonderpädagogik ist speziell für zwei Jahrgangsstufen verantwortlich und begleitet diese möglichst durch die gesamte Schullaufbahn. Sie unterstützen die Klassenlehrer*innen u. a. bei Anträgen rund um das AO-SF Verfahren wie die jährliche Überprüfung, bei der Beantragung von Schulbegleiter*innen, bei der Erstellung der Förderpläne und Zeugnisse und bei der Berufsvorbereitung. Außerdem sind sie als Gutachter*innen für das Schulamt Dortmund tätig.