Schulabschlüsse und Berechtigungen
Können an der Hauptschule alle Berechtigungen und Abschlüsse erworben werden?An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
- der Hauptschulabschluss, der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 vergeben wird. Er berechtigt zum Besuch der Klasse 10 Typ A, bei überdurchschnittlichen Leistungen zum Besuch der Klasse 10 Typ B.
- der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.
- der mittlere Schulabschluss - Fachoberschulreife (FOR), der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ B vergeben wird.
- Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhalten mit dem mittleren Schulabschluss mit Q-Vermerk (FOR+Q) auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule), wenn in allen Fächern befriedigende oder bessere Leistungen vorliegen.
Welche Leistungen sind für den Besuch der Klasse 10 Ty B erforderlich?
Die Voraussetzungen für die Versetzung in die Klasse 10 Typ B sind in § 24 Abs. 3 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) im Einzelnen geregelt. Drei Fälle sind denkbar:
- In den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch müssen mindestens gute Leistungen und in zwei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt worden sein, oder
- in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch müssen mindestens befriedigende Leistungen und in zwei weiteren Fächern mindestens gute Leistungen erzielt worden sein, oder
- in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch müssen mindestens befriedigende Leistungen und in vier weiteren Fächern mindestens gute Leistungen erzielt worden sein.
Für jeden der drei Fälle gilt, dass in einem der Fächer Englisch oder Mathematik die erforderliche Leistungsnote im Erweiterungskurs (E-Kurs) erbracht worden sein muss.
Weitere Informationen zur Versetzung in die Klasse 10 Typ B erhalten Sie hier.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/besondere-bestimmungen-fuer-die-hauptschule